Allgemeine Geschäftsbedingungen für Telefonie und Internet

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen, welche die AGILISCOM AG (im Folgenden „AGILISCOM AG“ genannt) im Zusammenhang mit ihrem Telefonie- und Internetangebot in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gegenüber Endkunden erbringt.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegen- stehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers (nachfolgend „Kunde“ genannt) werden nicht anerkannt, es sei denn, die AGILISCOM AG hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Auftrag des Kunden erfolgt schriftlich, fernmündlich oder durch Online-Auftrag (z.B. E-Mail) und bedarf zur Annahme des Vertrages des Zugangs einer schriftlichen Bestätigung durch die AGILISCOM AG.

2.2 Die Leistungen der AGILISCOM AG können  in Verbindung mit einem Kabelanschluss oder über Funk genutzt werden. Es sind  Geräte erforderlich, welche die entsprechenden Signale empfangen können.

2.3 Die AGILISCOM AG behält sich vor, den Vertragsschluss von dem Vorliegen der Genehmigung des Betreibers des hausinternen Kabelnetzes abhängig zu machen und den Vertrag mit dem Kunden außerordentlich zu kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung bzw. Genehmigung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung bzw. Genehmigung vorgelegen hat.

3. Leistungsumfang

3.1 Die AGILISCOM AG stellt dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten folgende Leistungen zur Verfügung:

Internetanschluss

  • Die AGILISCOM AG ermöglicht dem Kunden über den Kabelanschluss oder per Funk den Zugang zum Internet und weitere Leistungen gemäß den im Auftrag, der Leistungsbeschreibung und der Preisliste genannten Bedingungen.

Nachstehende Punkte betreffen ausschließlich Internetanschlüsse per Funk

  • Zum Empfang des Internetsignals werden Endkundenmodule benötigt. Diese werden von der AGILISCOM AG innerhalb der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Dabei fällt eine Kautionsgebühr von 49,00 € an, wenn nicht Vertraglich anders vereinbart.
  • Nach Beauftragung durch den Kunden vereinbart die AGILISCOM AG einen Vor-Ort-Termin zur Anschlussprüfung eines Internetanschlusses. Bei erfolgreicher Prüfung unter den vorhandenen Gegebenheiten kann der Anschluss am selben Termin realisiert werden.
  • Im Rahmen der Einrichtungspauschale wird die Empfangsantenne beim Kunden an der Hauswand, am Schornstein oder an einer Satellitenhalterung installiert und ausgerichtet. Des Weiteren wird ein Durchbruch für die Durchführung eines Netzwerkkabels vorgenommen, welches mit einer Länge von 5 Metern ins Hausinnere verlegt wird. Das Verlegen des Netzwerkkabels im Haus wird  standardmäßig nicht von der Firma AGILISCOM AG vorgenommen.
  • Das Anbringen oder Aufstellen von Masten bzw. Masthalterungen muss vom Kunden selbst vorgenommen werden, bzw. wird von der AGILISCOM AG gegen gesonderte Berechnung vorgenommen.
  • Bei der Errichtung einer Antennenanlage auf dem Dach und der vorhergehenden Begehung, sowie bei der Durchführung der Datenleitung durch die Dachhaut kann  es trotz umsichtiger Arbeitsweise und Sorgfalt zu Beschädigungen kommen. Betreffen könnte  es z.B. die Innenverkleidung, Dampfbremse, Dämmung, Unterspannbahn, Dacheindeckung, Dachfenster, Laufanlage, Schornstein, Schornsteinverkleidung. Die AGILISCOM AG übernimmt für diese Arbeiten, die auf Ihren ausdrücklichen Wunsch durchgeführt werden, keine Haftung.
  • Für eventuell notwendige Maßnahmen des Blitzschutzes, der Erdung und des Potenzialsausgleichs ist der Kunde verantwortlich
  • Bei den mit Funk ausgebauten Gebieten erfolgt der Zugang zum Internet über die Empfangsantenne mittels einer PPPoE Einwahl (Point to Point Protocol over Ethernet), die vom Computer des Kunden aus aufgebaut wird. Dazu erhält der Kunde eine Dokumentation, welche eine Schritt-für-Schritt Anleitung für eine PPPoE Verbindung enthält.
  • Bei Nutzung eines Routers werden die Einwahldaten in diesen eingetragen.
  • Bei Kauf eines Routers von der AGILISCOM AG kann diese auf Wunsch die Einrichtung der PPPoE Einwahl übernehmen, diese Dienstleistung wird gesondert in Rechnung gestellt.

Bereitstellung von IP - Adressen

  • Dem Kunden wird bei Inanspruchnahme des Internet-Anschlusses jeweils eine dynamische IP - Adresse zugewiesen. Gegen Aufpreis kann jedoch auch eine feste IP - Adresse vergeben werden.

Telefonanschluss

  • Die AGILISCOM AG stellt dem Kunden gemäß seinem Auftrag, der Leistungsbeschreibung und der Preisliste einen Telefonanschluss zur Verfügung, der den Kunden befähigt, über seinen Kabel- oder Funkanschluss zu telefonieren. Die Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen anderer Telefonanbieter ist von diesen Anschlüssen nur insoweit möglich, wie entsprechende Vereinbarungen und Netzzusammenschaltungen mit diesen Anbietern bestehen.

3.2 Die von der AGILISCOM AG beim Kunden für die Bereitstellung des Anschlusses installierten und die zur Selbstinstallation an den Kunden übersandten technischen Einrichtungen bleiben im Eigentum von der AGILISCOM AG, soweit es nicht anders Vertraglich vereinbart ist.

3.3 Die AGILISCOM AG ermöglicht dem Kunden über seine bestehende Kommunikationsinfrastruktur den Zugang zum Internet durch die Bereitstellung eines Netzknotens. Wir garantieren im Übertragungsnetz der AGILISCOM AG die angegebenen Bandbreiten. Die zur Verfügung stehenden Tarifoptionen sind abhängig von den physikalischen Gegebenheiten am Kundenstandort. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Anbieter keinen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet hat, da diese nicht zum Leistungsumfang von der AGILISCOM AG gehört.

3.4 Die in den Vertragsprodukten enthaltenen Flatrates sind anschlussgebunden und können daher nicht auf einen anderen Anschluss übertragen werden.

3.5 Bei der Nutzung der in den Produkten enthaltenen Flatrates behält sich die AGILISCOM AG das Recht vor, die Verbindung frühestens nach zwölf Stunden seit deren Aufbau zu trennen. Die sofortige Wiedereinwahl ist möglich.

3.6 Vermittelt die AGILISCOM AG dem Kunden den Zugang zur Nutzung des Internets, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Überprüfung durch die AGILISCOM AG, insbesondere auch nicht auf schadenstiftende Software/Daten (z.B. Computerviren und -würmer).

3.7 Soweit die AGILISCOM AG dem Kunden Speicherplatz zur Verfügung stellt, ist dieser verantwortlich für die gespeicherten Inhalte. Alle Inhalte sind für  die AGILISCOM AG gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen fremde Inhalte. Die AGILISCOM AG übernimmt für die Inhalte und Informationen, die von Dritten in das Internet gestellt werden, ebenfalls keine Verantwortung.

3.8 Die AGILISCOM AG ist berechtigt, sich zur Erbringung der Dienstleistungen und vertraglichen Umsetzung Dritter zu bedienen.

3.9 Die AGILISCOM AG ist berechtigt, Leistungen vorübergehend zu beschränken oder einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam oder Computerviren/-würmern oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Einschränkungen auf Grund von solchen Wartungs-, Installations- und Umbauarbeiten sind von der Berechnung der für das jeweilige Vertragsprodukt angegebenen Verfügbarkeit ausgenommen, es sei denn, die AGILISCOM AG hat diese Einschränkungen zu vertreten.

3.10 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich im Übrigen aus dem Auftrag, den Leistungsbeschreibungen und den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten.

 

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt für den Betrieb und die Installation der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen der AGILISCOM AG unentgeltlich und rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität zur Verfügung und hält diese auf Dauer des Vertrages im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand. Für den Anschluss von Erdung und Potenzialausgleich ist der Kunde verantwortlich. Er verpflichtet sich ferner, die technischen Einrichtungen vor unbefugten Eingriffen Dritter zu schützen, selbst keinerlei Eingriffe vorzunehmen, bei erkennbaren Schäden oder Mängeln an technischen Einrichtungen der AGILISCOM AG unverzüglich zu unterrichten und deren Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen nach Anmeldung jederzeit Zutritt zu den technischen Einrichtungen zu gewähren, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich und für den Kunden zumutbar ist. Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an technischen Einrichtungen lässt er ausschließlich von der  AGILISCOM AG oder von dieser beauftragten Subunternehmern durchführen.

4.2 Der Kunde hat den Anschluss an das Netz von der AGILISCOM AG vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren. Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig sind und die von der AGILISCOM AG freigegeben wurden. Für die kundenseitige Anschaltung von Endeinrichtungen und Verwendung von Endgeräten, die zur Beeinträchtigung, Einschränkung oder Unterdrückung von angebotenen Netzleistungen führen, übernimmt die AGILISCOM AG keine Verantwortung. Des Weiteren  muss der Kunde die AGILISCOM AG im Hinblick auf Konfigurationsänderungen, Software - Updates oder andere endgerätebezogene Maßnahmen umgehend informieren.

4.3 Zur Vermeidung von Überlastungen des Netzes der AGILISCOM AG ist der Kunde nicht berechtigt, Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen oder ähnliche Einrichtungen, welche zu einer missbräuchlichen Nutzung der Netzkapazitäten führen, zu nutzen. Der Kunde darf die Sprachmodule ausschließlich für Sprachverbindungen nutzen. Im Falle der Missachtung ist die AGILISCOM AG berechtigt, das Vertragsverhältnis – grundsätzlich nach erfolgloser Abmahnung – fristlos zu kündigen. Die AGILISCOM AG behält sich insoweit die Geltendmachung des ihr durch die missbräuchliche Nutzung ihres Netzes entstandenen Schadens vor.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet den Anschluss an das Teilnehmernetz und den Internetzugang bestimmungsgemäß und im Rahmen der Rechtsvorschriften über die Telekommunikation in der jeweils gültigen Fassung zu benutzen. Der Kunde ist für Inhalte und insbesondere für deren Rechtmäßigkeit, welche über seine Kennung im Internet eingestellt oder in irgendeiner Weise verbreitet werden, gegenüber der AGILISCOM AG und Dritten selbst verantwortlich. Der Kunde hat insbesondere die nachfolgenden Regelungen zu beachten:

  • Der Kunde hat belästigende und bedrohende Anrufe zu unterlassen sowie keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte und/oder Informationen anzubieten, insbesondere keine Inhalte und/oder Informationen abzurufen, zu übermitteln oder bereitzuhalten, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, andere zu Straftaten anleiten, die sexuell anstößig sind oder die Würde des Menschen missachten, im Sinne des § 184 StGB pornographisch sind, geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche und geistige Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter und die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts einzuhalten. In diesem Zusammenhang ist er insbesondere dazu verpflichtet, die als Login/E-Mail-Namen einzusetzende Zeichenfolge auf ihre Vereinbarkeit mit dem Rechten Dritter, z.B. mit Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten, zu prüfen. Der Kunde stellt der AGILISCOM AG von allen begründeten Ansprüchen frei, die von Dritten aus der Verletzung einer dieser Pflichten gegen die AGILISCOM AG erhoben werden, sofern er nicht den Nachweis erbringt, dass die genannten Verletzungen nicht von ihm verschuldet sind.

Der Kunde verpflichtet sich, unaufgefordertes Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken, missbräuchliches Posting von Nachrichten in Newsgroups zu Werbezwecken bzw. ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten auf sonstige Weise, unbefugtes Eindringen in ein fremdes Rechnersystem, Durchsuchung eines Netzwerkes nach offenen Ports, also Zugängen zu Rechnersystemen, die fehlerhafte Konfiguration von Serverdiensten, die zum unbeabsichtigten Replizieren von Daten führen, das Fälschen von Mail- und Newsheadern sowie von IP-Adressen, das Verwenden von gefälschten Webseiten und – soweit möglich – das Verbreiten von Computerviren und -würmern zu unterlassen. Der Kunde steht dafür ein, dass sämtliche der in Ziffer 4.4 aufgeführten Verpflichtungen auch von Dritten eingehalten werden, die die vertragsgegenständlichen Dienste in Anspruch nehmen.

4.5 Der Kunde verpflichtet sich, durch die Nutzung des Internet keine Gefahr für die physikalische und logische Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu verursachen.

4.6 Der Kunde ist lediglich berechtigt, innerhalb von 24 Stunden maximal 100 E-Mails sowie monatlich maximal 1.000 E-Mails zu versenden, wobei auch Mehrfachadressierungen berücksichtigt werden. Bei dem Wunsch des Kunden, eine größere Anzahl an E-Mails an einen bestimmten Empfängerkreis zu versenden, bedarf es einer entsprechenden Vereinbarung. Sollte der Kunde die genannten Obergrenzen für die Versendung von E-Mails überschreiten, werden diese E-Mails nicht zugestellt. Über die Nichtzustellung wird der Kunde informiert.

4.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung der AGILISCOM AG Dritten Dienste gleich welcher Art auf Basis der von der AGILISCOM AG bereitgestellten Dienstleistungen bereitzustellen.

4.8 Für den Internetzugang hat der Kunde ein Passwort/Kennwort zu wählen, mit dem er nebst Benutzernamen Zugang zum Internet und zum Login-Bereich erhält. Passwörter/Kennwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von dem Passwort/Kennwort Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde das Passwort/Kennwort unverzüglich zu ändern. In digitalen Medien dürfen sie nur in verschlüsselter Form verwendet werden. Der Kunde stellt sicher, dass bei Inanspruchnahme von Leistungen über den zentralen Netzzugang eines lokalen Netzwerkes das lokale Netzwerk gegen das Eindringen unberechtigter Personen geschützt ist. Ferner ist der Kunde verpflichtet, Passwörter/Kennwörter in digitalen Medien sowie in lokalen Funknetzen (WLAN) ausschließlich in verschlüsselter Form zu speichern oder zu übermitteln. Hierzu hat er solche Schutzmechanismen (z.B. Datenver- schlüsselung) zu verwenden, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen.

4.9 Der Kunde ist verpflichtet, im Auftrag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Vom Kunden ist jegliche Änderung seines Namens, seiner Firma, seiner privaten und geschäftlichen Adresse bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung, seiner Rechtsform sowie grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z.B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung) der AGILISCOM AG unverzüglich bekannt zu geben.

4.10 Unverzüglich nach Beendigung dieses Vertrages wird der Kunde der AGILISCOM AG Zugang zu den technischen Anlagen zum Zwecke der Deinstallation der Anlagen gewähren, soweit dies für ihn zumutbar oder im Vertrag nicht anders geregelt ist.

4.11 Kommt der Kunde der Erfüllung seiner Pflichten und Obliegenheiten nicht nach und verletzt er diese schuldhaft, darf die AGILISCOM AG Ersatz für den ihr entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, verlangen. Darüber hinaus ist die AGILISCOM AG bei Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten – insbesondere bei Verstößen gegen unter Ziff. 4.7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Pflichten – berechtigt, die jeweilige Leistung bzw. Funktionalität, von der die Verletzung ausgeht, zu sperren (z.B. Homepage, E-Mail, Newsgroups), entsprechende Inhalte zu löschen und die zuständigen Behörden zu unterrichten. Über eine derartige Sperre/Löschung wird der Kunde von der AGILISCOM AG unverzüglich unterrichtet.

5. Termine und Fristen

5.1 Für den Beginn und die Berechnung von Fristen, die in Bezug zu Vertragsbeginn, -laufzeit und -ende stehen (z.B. Mindestvertragslaufzeiten), gilt im Zweifel das in der Auftragsbestätigung genannte Datum der erstmaligen Leistungsbereitstellung durch die AGILISCOM AG.

5.2 Bei einem von der AGILISCOM AG nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren oder vorübergehenden Leistungshindernis verschieben sich die Termine und Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

5.3 Der Samstag gilt nicht als Werktag.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Sämtliche Vergütungen werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zahlbar.

6.2 Die jeweils zu zahlende feste monatliche Vergütung ist beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Freischaltung der vertraglich geschuldeten Leistung für den Rest des Monats anteilig gerechnet und danach kalendermonatlich im Voraus zu zahlen.

6.3 Die sonstigen Vergütungen, insbesondere für die einzelnen Telefonverbindungen und Onlineverbindungen, sind nach Erbringung der Leistung zu entrichten und werden monatlich in Rechnung gestellt.

6.4 Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu bezahlen, welche für Leistungen entstehen, die durch einen Dritten über die dem Kunden bereitgestellte Kennung in Anspruch genommen werden, sofern er nicht nachweist, dass eine solche Nutzung durch Dritte ihm nicht zuzurechnen ist.

6.5 Die AGILISCOM AG ist berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.

6.6 Die bei den Produkten im Rahmen enthaltener Flatrates aufgebauten Verbindungen werden auf der Rechnung und dem Einzelverbindungsnachweis grundsätzlich nicht ausgewiesen.

6.7 Das Entgelt wird nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen nach Rechnungsdatum, gemäß der Ermächtigung durch den Kunden, von seinem Konto eingezogen. Der Kunde verpflichtet sich, eine für die Begleichung des Rechnungsbetrages ausreichende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzuges bereitzuhalten.

6.8 Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch Nichteinlösung eines Schecks oder eine nicht eingelöste oder zurückgehende Lastschrift entstehen, es sei denn, dass der Kunde und/oder seine Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Die AGILISCOM AG ist berechtigt, dem Kunden hierfür ein Entgelt in Höhe von 5 Euro, zuzüglich zu den Rücklastgebühren der Bank, in Rechnung zu stellen, soweit er das Kosten auslösende Ereignis verschuldet hat. Das Recht des Kunden, den Nachweis zu erbringen, dass überhaupt kein oder nur ein geringerer Schaden bei der AGILISCOM AG eingetreten ist, bleibt unberührt.

6.9 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7. Einwendungen

Erhebt der Kunde Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten nutzungsabhängigen Vergütung, so hat er dies innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung der AGILISCOM AG schriftlich anzuzeigen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Die AGILISCOM AG wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Anzeige besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

8. Verzug/Sperre

8.1 Die AGILISCOM AG ist berechtigt, den Zugang zu den bereitgestellten Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde mit einem Betrag von mindestens 75,00 Euro in Verzug (§ 276 BGB) geraten, eine geleistete Sicherheit verbraucht und die Sperre unter Hinweis auf die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen, mit einer Frist von zwei Wochen angedroht worden ist.

8.2 Im Fall der Sperre ist der Kunde weiterhin zur Zahlung der Entgelte verpflichtet. In den hier genannten Fällen behält sich die AGILISCOM AG das Recht der außer- ordentlichen Kündigung vor. Eine Entsperrung des jeweiligen Dienstes erfolgt zu den in der jeweiligen Preisliste genannten Preisen.

8.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate bzw. Abrechnungszeiträume mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann die AGILISCOM AG das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

8.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche aus Verzug bleibt der AGILISCOM AG vorbehalten.

8.5 Gerät die AGILISCOM AG mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde ist nur dann zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn die AGILISCOM AG eine vom Kunden gesetzte Nachfrist von mindestens 10 Werktagen nicht einhält.

9. Nutzung durch Dritte

Der Kunde darf Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis von der AGILISCOM AG, die nur aus sachlichen Gründen verweigert werden darf, den von AGILISCOM AG bereitgestellten Anschlüsse nicht zur ständigen Alleinnutzung überlassen. Der Kunde haftet für alle Schäden und ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, die aus der befugten oder unbefugten Nutzung der Anschlüsse durch Dritte entstehen, soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat. Dem Kunden obliegt innerhalb seines Verantwortungsbereiches der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.

10. Haftung

10.1 Die AGILISCOM AG leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:

  • a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
  • b) Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von der AGILISCOM AG auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
  • c) Die Haftung von der AGILISCOM AG bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, die AGILISCOM AG verletzt eine so wesentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet die AGILISCOM AG in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.


10.2 Soweit die AGILISCOM AG Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 10.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögensschadens auf den Höchstbetrag von 12.500 Euro – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 1 Millionen Euro je Schaden verursachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).

10.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Dritter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen die AGILISCOM AG ist der Kunde verpflichtet, die AGILISCOM AG auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

10.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von der AGILISCOM AG fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.

10.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der AGILISCOM AG.

10.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungspflicht der AGILISCOM AG darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (einschließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet die AGILISCOM AG, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zustehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen durch die AGILISCOM AG bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. Die AGILISCOM AG kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung der AGILISCOM AG ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

10.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10.8 Im Übrigen ist eine Haftung der AGILISCOM AG ausgeschlossen.

11. Vertragslaufzeit und Kündigung

11.1 Die Mindestvertragslaufzeiten, Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen des Vertrages sind dem jeweiligen Auftragsformular zu entnehmen. Eine Kündigung ist für beide Seiten erstmals auf das Ende der jeweiligen Mindestlaufzeit des geschlossenen Vertrages möglich und hat schriftlich zu erfolgen.

11.2 Die beim Kunden installierten und im Eigentum von der AGILISCOM AG stehenden Einrichtungen sind nach dem Ende der Vertragslaufzeit unverzüglich abzugeben oder zurückzusenden.

12. Außerordentliche Kündigung

Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Neben den sonstigen, in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten, wichtigen Kündigungsgründen gilt als wichtiger Grund für die AGILISCOM AG erhebliches vertragswidriges Verhalten des Kunden. Dazu gehören insbesondere alle aus dem Kundenverhältnis resultierenden Verletzungen strafrechtlicher Vorschriften, eine missbräuchliche Beeinträchtigung der Dienstqualität und –funktion, ein bevorstehendes, beantragtes oder eröffnetes Insolvenzverfahren sowie der Tod des Kunden.

13. Sicherheitsleistung

Die AGILISCOM AG ist berechtigt, von dem Kunden in folgenden Fällen eine Sicherheitsleistung (z.B. durch Bürgschaft eines deutschen Kreditinstitutes) in doppelter Höhe der voraussichtlichen oder in der letzten planmäßigen Rechnung enthaltenen nutzungsabhängigen monatlichen Vergütung zu verlangen:

  • wenn bei Vertragsbeginn zu befürchten ist, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt;
  • bei nicht fristgerechter Bezahlung einer Rechnung, wenn ein Zahlungsrückstand schon zu einer Sperre geführt hat, die nicht länger als zwölf Monate zurückliegt; oder
  • bei einem bevorstehenden, beantragten oder eröffneten Insolvenzverfahren.

Dabei ist die AGILISCOM AG berechtigt, die Sicherheitsleistung mit solchen Forderungen zu verrechnen, die der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung nicht ausgleicht.

14. Zusätzliche Leistung „Dienste in der Gasse 0900“

Die AGILISCOM AG gewährt dem Kunden auch zu Mehrwertdiensten den Zugang, indem Verbindungen zu 0900-Zielen zu dem Netzbetreiber geführt werden, der die Rufnummer und den Dienst realisiert. Der Verbindungsaufbau ist davon abhängig, dass zwischen der AGILISCOM AG und diesem anderen Netzbetreiber eine direkte oder indirekte Netzzusammenschaltung sowie eine Fakturierungs- und Inkassovereinbarung bestehen und der Netzbetreiber die Verbindung annimmt.

Verantwortlich für den unter der 0900-Rufnummer erreichbaren Dienst ist nicht die AGILISCOM AG, sondern ausschließlich der Anbieter des Mehrwertdienstes. Das für die Verbindung zu diesem Mehrwertdienst anfallende Entgelt stellt  die AGILISCOM AG dem Kunden im Namen des Mehrwertdienstanbieters bzw. dessen Netzbetreibers, der die Rufnummer in seinem Netz realisiert, in Rechnung. Für die außergerichtliche Beitreibung und eine evtl. erforderliche gerichtliche Durchsetzung der offenen Forderungen sind der Mehrwertdienstanbieter bzw. dessen Netzbetreiber zuständig. Im Übrigen gelten die sonstigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

15. Sonstige Bedingungen

15.1 Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der AGILISCOM AG gestattet. Die AGILISCOM AG darf die Zustimmung nur aus sachlichem Grund verweigern.

15.2 Gerichtstand ist der Geschäftsitz des Verwenders dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, für alle aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten vermögensrechtlicher Art. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.

15.3 Ist der Kunde der Auffassung, die AGILISCOM AG habe ihm gegenüber eine in den §§ 43 a, 45 bis 46 TKG vorgesehene Verpflichtung nicht erfüllt, kann er sich im Wege eines Antrags auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens (§ 47 a TKG) an die  Bundesnetzagentur (BNetzA) wenden.

15.4 Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.